Nicht in allen Ländern West- und Zentraleuropas herrscht Winterreifenpflicht. Rechtzeitig zur weißen Reisesaison geben wir einen Überblick über die aktuellen Vorschriften in zahlreichen europäischen Ländern von Norwegen bis Kroatien.


Land

Status

Erklärung

Polen

Nicht Pflicht

Bei unserem Nachbar herrscht zwar keine generelle Winterreifenpflicht, allerdings verfügt Polen kaum über Winterdienste. Dementsprechend schlecht sind die Strassen in den Wintermonaten geräumt und gestreut. Winterreifen sind also unbedingt empfehlenswert für die Fahrten durch den Schnee. Die Nutzung von bespiketen Reifen ist verboten.

Großbritannien

Nicht Pflicht

In Grossbritannien gibt es keine Regelung zur Winterreifennutzung. In vielen schneereichen Regionen ist die Verwendung von Winterreifen aber erforderlich und ratsam. Schneeketten sind auf vollständig schnee- und eisbedeckten Strassen erlaubt. Winterreifenspikes sind prinzipiell ebenso zulässig. Kann dem Autofahrer allerdings nachgewiesen werden, dass seine Verwendung von Spikesreifen eine Beschädigung der Fahrbahn zur Folge hat, kann er zur Schadensgutmachung herangezogen werden.

Dänemark

Nicht Pflicht

Auch in Dänemark werden Autofahrer nicht gesetzlich zum Aufziehen von Winterreifen verpflichtet. Der Einsatz von Schneeketten und bespiketen Reifen ist zwischen 1. November und 15. April gestattet.

Niederlande

Nicht Pflicht

In den Niederlanden gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Verwendung von Schneeketten und Spikesreifen ist verboten.

Belgien

Nicht Pflicht

Zwar sind in Belgien Winterreifen nicht verpflichtend, allerdings sind in den Wintermonaten in allen Regionen mit niedrigen Temperaturen und Schnee zu rechnen. Daher sind Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung sehr zu empfehlen. Winterreifenspikes sind nur in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März erlaubt. Bei montierten Spikesreifen ist auf Schnellstrassen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h (auf Landstrassen nur 60 km/h) erlaubt. Zudem müssen die Fahrzeuge am Heck mit einem Aufkleber mit der Bezeichnung „60 km/h“ versehen sein.

Schweiz

Nicht Pflicht

In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Für winterliche Strassenverhältnisse wird lediglich eine Winterreifenempfehlung ausgesprochen. Sollte es allerdings wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommen, drohen Geldstrafen.

Frankreich

Pflicht nach Ankündigung

In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen („pneu neige“) können aber durch Verkehrsschilder bei entsprechender Witterung – vor allem im Gebirge – kurzfristig verordnet werden (Mindestprofiltiefe = 3,5 Millimeter). Alternativ dürfen auch Schneeketten eingesetzt werden.

Italien

Pflicht nach Ankündigung

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung zur Winterreifenpflicht: Streckenweise können in bestimmten Regionen Winterreifen oder Schneeketten situativ durch Verkehrsschilder vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal hingegen müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April des Folgejahres Winterpneus montiert sein.

Kroatien

Pflicht nach Ankündigung

Zwar herrscht in Kroatien keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber es ist dennoch ratsam eine Winterausrüstung mit sich zu führen, da diese bei entsprechender Witterung für bestimmte Strassenabschnitte vorgeschrieben werden kann.

Deutschland

Pflicht

Bei uns ist die Winterreifenpflicht seit 2010 in der Strassenverkehrsordnung vorgeschrieben. Sie gilt dabei situativ, d.h. bei winterlichen Strassenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte und Reifglätte. Vorschriftsmässig sollten dabei Reifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) montiert werden. Dies können Winter- und Ganzjahresreifen sein, deren Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter zu betragen haben. Bei Nutzung von Sommerreifen kann es zu Bussgeldern kommen.

Österreich

Pflicht

Für PKWs und Busse (Gewicht ≤ 3,5 Tonnen) gilt auch in Österreich zwischen 1. November und 15. April die situative Winterreifenpflicht. Die Profiltiefe sollte dabei nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Als Alternative sind Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern zulässig. Bei Missachtung der Pflicht können bis zu 5000 Euro Bussgeld fällig werden.

Tschechien

Pflicht

Hier sind Winterreifen vom 1. November bis 31. März für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Die Reifenmindestprofiltiefe muss 4 Millimeter betragen.

Slowenien

Pflicht

Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern sind im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. März und zusätzlich bei Schnee, Eis und Glätte gesetzlich vorgeschrieben. Schneeketten sind als Alternative zulässig.

Schweden

Pflicht

In der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März müssen Fahrzeuge und Anhänger mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe sollte dabei 3 Millimeter betragen. Ausserdem sind das Mitführen von Antifrostschutzmittel und einer Schneeschaufel für jeden Autofahrer verpflichtend.

Luxemburg

Pflicht

Auch in Luxemburg gilt eine situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneematsch und Glätte auf Grund von Schnee, Eis oder Raureif. Die Nutzung von bespiketen Reifen ist im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März erlaubt.

Finnland

Pflicht

Hier besteht vom 1. Dezember bis 28.(/29.) Februar des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Diese Pflicht besteht bei Anhängergespannen ebenso für gebremste Anhänger. Die Mindestprofiltiefe der Pneus muss mindestens 3 Millimeter betragen. Der Gebrauch von Spikesreifen ist zwischen 1. November und dem ersten Montag nach Ostern zulässig.

Norwegen

Pflicht

In den Wintermonaten sind Winterreifen Pflicht. Das Profil muss dabei mindestens 3 Millimeter tief sein. Die Reifen dürfen bespiket oder unbespiket sein. Möchten Sie ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen mit Spikereifen versehen, müssen diese auf allen vier Rädern montiert werden. Im Süden des Landes dürfen Spikereifen ab 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostersonntag genutzt werden. Im Norden – Regionen wie Nordland, Troms und Finnmark – sind sie zwischen 15. Oktober und 1. Mai zugelassen.

Slowakei

Pflicht

Für PKWs bis zu 3,5 Tonnen gilt vom 15. November bis zum 31. März eine situative Winterreifenpflicht bei einer geschlossenen Schnee- oder Eisdecke auf der Fahrbahn. Die Nutzung von Schneeketten ist auf den Antriebsrädern zulässig, solange die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird. Bespikete Reifen sind verboten.

Das könnte dir auch gefallen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Entdecke mehr von ALPENJOURNAL – das Alpenportal

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen