| Italien geht härter gegen Verkehrssünder vor |
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Die italienische Regierung hat zum 1. August das Verkehrsrecht deutlich verschärft und die Bußgelder für einzelne Vergehen teilweise drastisch – um rund 30 Prozent – angehoben. Die geänderten Regelungen betreffen vor allem das Vorgehen gegen Raser und Fahrer, die unter Alkoholeinfluss unterwegs sind. Gleichzeitig wurden verstärkte Kontrollen angekündigt, die vor allem die Autobahnen und Ortschaften betreffen. Wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten, drohen nunmehr Geldbußen zwischen 500 Euro und 2.000 Euro (bisher 389 Euro bis 1.559 Euro). Zusätzlich kann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Bei mehr als 60 km/h Überschreitung sind zwischen 779 und 3.119 Euro fällig (bisher ab 500 Euro). Hier können Fahrverbote zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Unverändert bleiben die Sätze für geringere Vergehen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 10 km/h betragen sie 38 bis 155 Euro, bei 11 bis 40 km/h 155 bis 624 Euro.
Außerdem soll härter gegen alkoholisierte Verkehrsteilnehmer vorgegangen werden. Zwar bleibt es bei einer Promillegrenze von 0,5. Für Fahrer unter 21 Jahren oder Verkehrsteilnehmer, die noch keine drei Jahre ihren Führerschein haben, gilt 0,0 Promille. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,79 Promille drohen Geldbußen zwischen 500 und 2.000 Euro und Fahrverbot zwischen drei und sechs Monaten. Bei 0,8 und 1,49 Promille drohen Geldstrafen zwischen 800 und 3.200 Euro und Fahrverbot zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Bei mehr als 1,5 Promille drohen Geldstrafen zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Als Konsequenz kann auch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden. Zudem wird ein Fahrverbot von einem bis zu zwei Jahren verhängt. Eine Konfiszierung und Zwangsversteigerung des Kfz wird angeordnet – vorausgesetzt, das Fahrzeug befindet sich im Eigentum des Fahrers. Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Kfz. Sind Fahrer und Eigentümer nicht identisch, darf eine Konfiszierung nicht erfolgen. Stattdessen verdoppelt sich in diesem Fall die Dauer des Fahrverbots. Auch Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis kann für den betreffenden Zeitraum das Fahren in Italien untersagt werden. Und generell gilt: Basiert ein Unfall auf einem Fahren unter Alkoholeinfluss, wird die Geldstrafe verdoppelt.
Weitere Änderungen betreffen die Rücksichtnahme auf Fußgänger sowie Radfahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem gilt das italienische Punktesystem ab sofort auch für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse. Spätestens ab 1. Oktober 2010 werden ausländische Geldstrafen und Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt. Diese Maßnahme gehört zur Umsetzung eines entsprechenden EU-Rahmenabkommens. Deutschland und Österreich wenden bereits ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen an. Informationen zu allen Neuerungen des italienischen Verkehrsrechts halten die Automobilclubs wie der ARCD, ACE oder ADAC bereit.
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